Wer übernimmt die Kosten?

Eine Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen ist mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen möglich. Selbstverständlich können Sie die Kosten für eine Therapie auch selbst übernehmen.

Gesetzlich Versicherte

Für die Abrechnung mit gesetzlichen Versicherungen benötige ich lediglich Ihre elektronische Gesundheitskarte.

Privatversicherte und Beihilfe

Eine Psychotherapie in meiner Praxis wird grundsätzlich auch von allen privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen. In welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung die im Rahmen der Psychotherapie anfallenden Kosten übernimmt, hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Erfahrungsgemäß gibt es teilweise große Unterschiede zwischen den Kassen, was den Umfang der Erstattung der psychotherapeutischen Leistungen betrifft. Deswegen ist es wichtig, dass Sie sich so früh wie möglich bei Ihrer Kasse erkundigen, welche Kosten bei Aufnahme einer Psychotherapie übernommen werden.

Die Höhe des Honorars richtet sich bei Privatversicherten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

Selbstzahler

Aus unterschiedlichen Gründen kann der Wunsch entstehen, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu übernehmen, z.B. wenn man es vermeiden möchte, dass die therapeutische Behandlung bei der Krankenkasse vermerkt wird. In diesem Fall spielt das Prozedere von Antragsstellung und Bewilligung für Sie keine Rolle, die Kosten werden Ihnen privat in Rechnung gestellt. Die Höhe des Honorars richtet sich sodann nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).